Arbeitsort: Deutschland, HESSEN
Vertragsart: Teilzeit
Benötigte Ausbildung: keine Spezifikation
Angebotener Lohn: keine Angaben
Anzahl der Arbeitsplätze: 1
Berufsfeld
Biowissenschaftler und Mediziner
Mediziner (ohne krankenpflege)
Ärzte
Aufgabenbereich:
In der Hessischen Landesverwaltung für Versorgung und Soziales sind im Aufgabengebiet
- Ärztlicher Dienst
- ist eine Stelle als Ärztin/Arzt zu besetzen. Es handelt sich um eine halbe Stelle (20 Wochenstunden) beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Gießen. Was Sie erwartet: Überwiegend Tätigkeiten einer Ärztin/eines Arztes im Fachbereich der Orthopädischen Versorgung. Hierzu zählen im Wesentlichen die Bedarfsermittlung und Verordnung, sowie fachtechnische Prüfung orthopädischer Hilfsmittel und von Rehaprodukten nach Aktenlage oder klinischem Befund, auch im Rahmen von Hausbesuchen. Erstellen von Gutachten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, insbesondere die Prüfung der Zusammenhangsfrage von schädigendem Ereignis und Schädigungsfolge und der Notwendigkeit von Heil- und Krankenbehandlungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Grundlagen. Erstellen von Gutachten und aktenmäßigen Stellungnahmen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und nach dem Hessischen Beamtengesetz (HBG) sowie § 11 Pflichtstundenverordnung und Überprüfung der Vollzugsdienstfähigkeit. Persönliches und fachliches Anforderungsprofil: Bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin mit Approbation verfügen. Von Vorteil sind Kenntnisse im Begutachtungswesen. Die Zusatzqualifikation im Bereich der Sozialmedizin ist erwünscht. PC-Kenntnisse in MS-Office werden vorausgesetzt. Orthopädische Fachkenntnisse werden vorausgesetzt. Eine abgeschlossene Facharztausbildung im Bereich Orthopädie ist wünschenswert. Notwendig sind auch Führerschein der Klasse B (alte Klasse 3) sowie die Bereitschaft zu Dienstreisen. Was Sie mitbringen sollten:
- Sicheres und kompetentes Auftreten, ausgeprägte Organisationsfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an Belastbarkeit und Flexibilität
- Persönliche Souveränität auch bei der Außendarstellung der Behörde und Verhandlungsgeschick
- Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz, Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Kommunikation
- Fähigkeit zu zielorientiertem Denken und Handeln sowie Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsdenken, große Eigeninitiative und Entscheidungsfreudigkeit, bei hoher Einsatzbereitschaft und gleichsam hohem Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein mit der dazugehörenden Verantwortungsbereitschaft
- Hohe Identifikation mit den Zielsetzungen der jeweiligen Behörde Die Bewerberinnen/Bewerber werden in einem Team von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen arbeiten, deren Stellungnahmen und Gutachten für die Antrags- und Gerichtsverfahren nach den oben genannten Gesetzen benötigt werden. Als medizinische Sachverständige/medizinischer Sachverständiger arbeitet sie/er den verwaltungsrechtlich ausgerichteten Abteilungen der Dienststelle zu. Die Einstellung erfolgt im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis und wird nach Entgeltgruppe 14 TV-H vergütet. Bei entsprechender Bewährung und soweit die beamtenrechtlichen und stellentechnischen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für Rückfragen zum Anforderungsprofil steht als Ansprechpartnerin Frau Böhr, Leitende Ärztin in der Hessischen Landesverwaltung für Versorgung und Soziales, unter der Telefonnummer 0641/303-2760 bzw. per Mail: ruth.boehr@rpgi.hessen.de zur Verfügung. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, eine aussagekräftige Bewerbung bis zum 18.09.2015 an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 12.17, Postfach 10 08 51, 35338 Gießen oder per Mail an: alexandra.krueger@rpgi.hessen.de zu richten. Eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, es sei denn, der Bewerbung wurde ein ausreichend fra
Arbeitszeit:
- Ohne Arbeitszeitbestimmung
Anforderungen
source: https://www.ec.europa.eu/eures
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