Arbeitsort: Deutschland, RHEINLAND-PFALZ
Vertragsart: befristet Arbeitsplatz, Teilzeit

Benötigte Ausbildung: keine Spezifikation
Angebotener Lohn: EG 10 EUR / monatlich
Anzahl der Arbeitsplätze: 1

Berufsfeld

Sonstige fachkräfte (mittlere qualifikationsebene)
   Zoll- und Steuerfachkräfte der öffentlichen Verwaltung
        Staatliche Sozialverwaltungsbedienstete

Aufgabenbereich:

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen der oder dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Sie überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Bewährungsauflagen und Weisungen. Sie helfen den unterstellten Probandinnen und Probanden insbesondere bei der Gestaltung der existenziellen Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Suchttherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen. Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Anforderungen: Als hauptamtliche Bewährungshelferin bzw. hauptamtlicher Bewährungshelfer kann eingestellt werden, wer die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge besitzt. Beginn der Tätigkeit: 01.01.2016 Arbeitszeit: Teilzeit 19,5 Wochenstunden Angaben zum Unternehmen Arbeitgeber/Dienstherr: Land Rheinland-Pfalz Dienststelle Landgericht Bad Kreuznach Ringstraße 79 55543 Bad Kreuznach Land: Rheinland-Pfalz Kontakt zum Unternehmen Ansprechpartner: Frau Franz Telefon: 0671/708-203 Fax: 0671/708-213 E-Mail: lgkh@ko.mjv.rlp.de Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2016 befristet. Die Bewerbungsfrist endet am 15.10.2015. Bewerbungen bitte zu Aktenzeichen B 5210 - 31/15 einreichen. Geeignete Bewerber richten Ihre schriftliche Bewerbung bitte direkt an den Arbeitgeber. - Geforderte Anlagen: Lebenslauf, Zeugnisse

Arbeitszeit:

  • Ohne Arbeitszeitbestimmung

Anforderungen




source: https://www.ec.europa.eu/eures

  
     


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