Arbeitsort: Deutschland, SACHSEN-ANHALT
Vertragsart: befristet Arbeitsplatz, Vollzeit

Benötigte Ausbildung: keine Spezifikation
Angebotener Lohn: Entgeltgruppe E 6 EUR / monatlich
Anzahl der Arbeitsplätze: 1

Berufsfeld

Sonstige fachkräfte (mittlere qualifikationsebene)
   Verwaltungsfachkräfte
        Verwaltungssekretäre und verwandte Fachkräfte

Aufgabenbereich:

Bei der Stadt Lützen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Haupt- und Ordnungsamt eine Stelle als Sachbearbeiter/in Ordnungsamt / Verwaltungsvollzugsdienst in Vollzeit befristet für die Elternzeit mindestens bis Februar 2017 zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: -Durchführung allgemeiner ordnungsbehördlicher Aufgaben -Verfolgung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten -Erlass von Ordnungsverfügungen/Allgemeinverfügungen -Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen/ Sondernutzungserlaubnissen -Kontrolle/Überwachung des ruhenden Verkehrs -Maßnahmen als Straßenbaubehörde (Beschädigungen, Beschilderungen, Markierungen) -Planung und Organisation des öffentlichen Winterdienstes auf den Gemeindestraßen -Bearbeitung von Vorgängen nach dem Hundeschutzgesetz -Außendienstkontrollfahrten und regelmäßige Streifengänge auch in Zusammenarbeit mit der Polizei oder anderen Behörden, -Mitwirkung bei Zwangsräumungen/Hausdurchsuchungen -Unterbringung von Obdachlosen -Vertretungsweise Bearbeitung von Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten sowie von Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten -Regelmäßige Wahrnehmung des ordnungsbehördlichen Bereitschaftsdienstes, dabei 24-stündige Rufbereitschaft, auch an Sonn- und Feiertagen Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle: -eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder ein abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder - eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechtes Darüber hinaus erwarten wir: -Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit -freundliches und offenen Auftreten -Kritik- und Konfliktfähigkeit -Belastbarkeit und Flexibilität -Fähigkeit zu analytischem und komplexen Denken und Handeln -Führerschein der Klasse B Der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Führerscheinklasse 3) ist Voraussetzung, die Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz des privaten Pkw für dienstliche Zwecke wird mit einer Bewerbung erklärt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 21.08.2015 unter Angabe der Kenn-Nummer 32.1 an: Stadt Lützen Haupt- und Ordnungsamt Markt 1, 06686 Lützen - Geforderte Anlagen: Bewerbungen mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 21.08.2015 unter Angabe der Kenn-Nummer 32.1; Führerscheine: Fahrerlaubnis B PKW/Kleinbusse (alt: FS 3): Zwingend erforderlich

Arbeitszeit:

  • Ohne Arbeitszeitbestimmung

Anforderungen




source: https://www.ec.europa.eu/eures

  
     


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