Arbeitsort: Deutschland, BADEN-WÜRTTEMBERG
Vertragsart: Teilzeit
Benötigte Ausbildung: keine Spezifikation
Angebotener Lohn: Entgeltgruppe 9 EUR / monatlich
Anzahl der Arbeitsplätze: 1
Berufsfeld
Sonstige fachkräfte (mittlere qualifikationsebene)
Zoll- und Steuerfachkräfte der öffentlichen Verwaltung
Staatliche Steuer- und Abgabenbedienstete
Aufgabenbereich:
Zum 1. Oktober 2015 oder nach Vereinbarung ist bei der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg eine Stelle mit einer/einem Verwaltungsangestellten (50%, Entgeltgruppe 9 TV-L) zu besetzen. Die Tätigkeit umfasst vorrangig Redaktions- und Korrekturarbeiten an geschichtswissenschaftlichen und landeskundlichen Manuskripten, die Betreuung der Drucklegung sowie Versandarbeiten. Vertretungsweise sind auch Sekretariatsaufgaben, Post- und Botengänge, Datenerfassung und Recherchen zu übernehmen. Wir erwarten Redaktionserfahrung und sichere Beherrschung der deutschen Rechtschreibung sowie Interesse an der südwestdeutschen Landesgeschichte, gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen sowie Erfahrungen im Umgang mit Datenbanken, kundenorientierte kommunikative Fähigkeiten, teamorientiertes Arbeiten und die Freude am ergebnisorientierten Arbeiten. Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 0711/212-4262. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte schriftlich bis zum 4. September 2015 an die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Eugenstraße 7, 70182 Stuttgart. Bewerbungen per E-Mail an poststelle@kgl-bw.de sind ebenfalls möglich. Die Bewerbungsunterlagen übersenden Sie in diesem Fall bitte zusammengefasst in einer pdf-Datei. Es gilt der Tag des Eingangs der Bewerbung. Wir senden die Bewerbungsunterlagen üblicherweise nicht zurück, bitte schicken Sie uns daher nur Kopien. - Geforderte Anlagen: Lebenslauf, Zeugnisse
Arbeitszeit:
- Ohne Arbeitszeitbestimmung
Anforderungen
source: https://www.ec.europa.eu/eures
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