Finnland
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- EU-Bürger und Bürger von Liechtenstein und der Schweiz benötigen in Finnland keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie müssen sich jedoch zur Wahrnehmung ihres Aufenthaltsrechts anmelden, sofern sich der Aufenthalt über länger als drei Monate erstreckt. Die Anmeldung erfolgt auf einer örtlichen Polizeistelle (paikalliselle rekisteriviranomaiselle), mit Ausnahme der Anmeldung von Bürgern nordeuropäischer Staaten, die sich im Magistrat anmelden. Bürger dieser Länder (Island, Norwegen, Schweden, Dänemark, der Färöer und Grönland) melden sich bei einem längeren als 6 Monate dauernden Aufenthalt an. Bürger aus den nordeuropäischen Staaten, die nach Finnland übersiedeln, müssen ihren Zuzug bei der zuständigen örtlichen Behörde, dem Einwohnermeldeamt, anmelden und dabei ein Dokument zum Nachweis der Identität (einen Pass, einen von der Polizei ausgestellten Ausweis u. ä.) vorlegen.
- Eine Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel fünf Jahre gültig. Ist das Arbeitsverhältnis bzw. der Arbeitsvertrag auf weniger als ein Jahr befristet, wird Ihnen für den entsprechenden Zeitraum eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. EU-Bürgern wird automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, wenn sie in Finnland beschäftigt sind, an einer finnischen Hochschule immatrikuliert wurden oder sich mit einem eigenen Unternehmen in Finnland selbstständig gemacht haben. Für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung von Bürgern aus EU-/ETA-Ländern sind u. a. die folgenden Aspekte von Bedeutung: Arbeit, Studium und familiäre Beziehungen in Finnland.
- Bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung beim örtlichen Polizeirevier sind je nach Antragsgrund folgende Unterlagen vorzulegen: EU-Anmeldeformular; Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung (Familienmitglieder von EU-Bürgern); Formular zum Familienstand (OLE 2); Heiratsurkunde; Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis; Erklärung zur gewerblichen Tätigkeit; Studienbescheinigung und Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes; Erklärung über ein gesichertes Einkommen; Foto; nationaler Personalausweis oder Pass; sonstige von der Behörde geforderte Dokumente.
- Ausländer sind gesetzlich verpflichtet, die gleichen Angaben in das Bevölkerungsregister eintragen zu lassen wie finnische Bürger, wenn der Aufenthalt in Finnland mindestens ein Jahr dauert. Die Anmeldung erfolgt im örtlichen Magistrat (paikallisessa maistraatissa). Bei der Anmeldung des Aufenthaltsorts im Einwohnermeldeamt müssen EU-Bürger ihren Pass oder einen anderen amtlichen Personalausweis sowie eine von der örtlichen Polizei erteilte Aufenthaltsgenehmigung für Unionsbürger vorlegen. Weitere bei der Anmeldung erforderliche Unterlagen sind Heiratsurkunden und Geburtsurkunden der Kinder, wobei die Urkunden beglaubigt sein müssen. Ausländer, die zeitweise in Finnland ihren Wohnsitz haben, können eine freiwillige Anmeldebescheinigung außer beim Einwohnermeldeamt auch bei der Sozialversicherungsanstalt (Kela) bzw. bei der Steuerbehörde einreichen. Der Aufenthalt gilt als zeitweilig, wenn er weniger als ein halbes Jahr dauert.
Beschäftigungsformen
Ein reguläres Arbeitsverhältnis können Jugendliche eingehen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihre Schulpflicht absolviert haben. Leichte zeitweise Beschäftigung in den Schulferien können Jugendliche annehmen, die in dem jeweiligen Kalenderjahr das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Mehrheit der Arbeitsverhältnisse ist unbefristet, obgleich sich nun auch befristete Arbeitsverhältnisse durchsetzen. Teilzeitarbeit ist in Finnland allerdings nicht so verbreitet wie in anderen Staaten Europas. Durch die Nutzung von Erziehungszeiten und dank des Kinderbetreuungssystems nehmen Frauen aktiv am Arbeitsleben teil und sind meist in Vollzeit beschäftigt.
In Finnland gibt es zahlreiche Unternehmen, die private Arbeitsvermittlungsdienste anbieten. Die Personaldienstleister und sonstige private Personalvermittlungen dürfen von den Arbeitnehmern keine Gebühren verlangen, die Kosten für ihre Dienste trägt das Unternehmen, das diese in Anspruch nimmt.
In Finnland gibt es zahlreiche Möglichkeiten für saisonale Beschäftigung. So werden für gärtnerische Arbeiten, in der Landwirtschaft, in der Gastronomie und im Tourismus Sommerkräfte gebraucht. Das Zentrum für internationale Mobilität und Zusammenarbeit CIMO koordiniert viele Praktikumsprogramme. Auch mehrere Studentenorganisationen wie AIESEC und IASTE bieten ausländischen Studenten Praktikumsmöglichkeiten. Die internationale Freiwilligenorganisation Vapaaehtoistyö ry organisiert in Finnland meist während des Sommers Arbeitscamps.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8103&acro=living&lang=de&parentId=7743&countryId=FI&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8235&acro=living&lang=de&parentId=7776&countryId=FI&living=