Niederlande
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- Sind Sie Bürger eines der Mitgliedstaaten von EU/EWR oder der Schweiz und wollen Sie in die Niederlande kommen, gilt für Sie das folgende Verfahren: Anmeldung bei der Gemeinde in den Niederlanden, in der Sie wohnhaft sind; Wenn Sie sich kürzer als 4 Monate aufhalten wollen oder eine Bürgerservicenummer benötigen.
- Für den Aufenthalt benötigen Sie in jedem Fall: einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument; ausreichende Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten; einen Nachweis über eine Krankenversicherung.
- Als auf dem EG-Vertrag beruhender Aufenthalt gelten die folgenden Aufenthaltszwecke: Arbeit; Studium; keine Wirtschaftstätigkeit; Aufenthalt als Familienangehöriger eines Bürgers der Union.
- Auch wenn Sie kein Aufenthaltsdokument benötigen (Aufenthalt < 3 Monate), kann es sinnvoll sein, über eine Meldebescheinigung des IND zu verfügen. Behörden wie das Finanzamt oder Banken können eine solche Meldebescheinigung verlangen.
Beschäftigungsformen
In den letzten Jahren hat die Verwendung flexibler Arbeitsverträge stark zugenommen. Eine zunehmende Zahl von Arbeitnehmern verfügt über einen befristeten Vertrag, einen Zeitarbeitsvertrag oder einen Aushilfsvertrag. Befristete Arbeit ist in den Niederlanden ein anerkanntes Phänomen und eine gute Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln. Berufserfahrung wird in den Niederlanden als sehr wichtig angesehen.
Neben diesen Arten von Verträgen gibt es auch Möglichkeiten für den Abschluss eines Lehrvertrags. Innerhalb all dieser verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen arbeiten viele Arbeitnehmer in Teilzeit. Andere Formen von Arbeit sind die selbstständige Erwerbstätigkeit mit oder ohne Personal, Arbeit als Straßenkünstler und Freiwilligenarbeit.
Eine besondere Kategorie bilden die Straßenkünstler. Straßenkünstler erbringen in einem der folgenden Bereiche eine Leistung: Musik, Theater, Pantomime, Zirkus, Portraitzeichnen. Als Straßenkünstler benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis, um die mit diesem Beruf verbundenen Aktivitäten auszuüben.
Bürger eines EU-Mitgliedstaates benötigen bei kurzer Aufenthaltsdauer in den Niederlanden keine Aufenthaltsgenehmigung (verblijfsvergunning). Sie müssen sich allerdings jederzeit mittels eines gültigen EU-Reisepasses, EU-Ausweises oder EU-Führerscheins ausweisen können. Sie müssen über ausreichende Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts verfügen. Ferner müssen Sie unfall- und krankenversichert sein. Informieren Sie sich bei der Gemeinde, in der Sie arbeiten wollen, ob eine kostenpflichtige Genehmigung benötigt wird. Die Gemeinde kann Regeln festlegen, erkundigen Sie sich danach, wenn Sie eine Genehmigung beantragen. Die Gemeinde benötigt Ihre Aufenthaltsanschrift. Sorgen Sie daher vor der Anmeldung bei der Gemeinde für eine geregelte Unterkunft. Hinweis: Auch Straßenkünstler sind in den Niederlanden steuerpflichtig. Jeder Straßenkünstler muss für seine Einnahmen aus Straßenaktivitäten eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Unter Freiwilligenarbeit (vrijwilligerswerk – ehrenamtliche Tätigkeit) versteht man das Leisten einer unbezahlten Arbeit im Rahmen einer Organisation in: Pflegeheimen, Schulen, kulturellen Einrichtungen.
Die Rechtsstellung „Freiwilliger“ ist jedoch unzulänglich geregelt. Als Freiwilliger sind Sie abhängig von den Vereinbarungen mit der Organisation, bei der Sie arbeiten.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8116&acro=living&lang=de&parentId=7756&countryId=NL&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8248&acro=living&lang=de&parentId=7789&countryId=NL&living=