Vereinigtes Königreich
Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
- Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz haben das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt im Vereinigten Königreich. Für die Einreise benötigen Sie kein Visum, aber einen zehn Jahre gültigen Pass eines EWR-Landes oder einen gültigen Personalausweis, der bei der Einreise in das Vereinigte Königreich vom Immigration Officer (Beamter der Einwanderungsbehörde) überprüft wird.
- Ihre Familienangehörigen, sofern sie Bürger eines EWR-Landes oder der Schweiz sind, können normalerweise gemeinsam mit Ihnen einreisen und genießen die gleichen Rechte. Familienangehörige aus Drittländern benötigen - sofern sie Staatsbürger eines Landes sind, für das für die Einreise in das Vereinigte Königreich Visumpflicht besteht oder wenn sie länger als sechs Monate bleiben wollen – für die Einreise einen „EEA Family Permit“ (Einreiseerlaubnis für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums). Der „EEA Family Permit” ist vor der Einreise in das Vereinigte Königreich bei der britischen Botschaft oder dem Flüchtlingskommissariat im Wohnsitzland zu beantragen. Staatsangehörige von Drittländern (Nicht-EWR-Ländern) benötigen für Aufenthalte von mehr als sechs Monaten Dauer im Vereinigten Königreich grundsätzlich ein Visum oder eine „Entry Clearance“ (Einreiseerlaubnis).
- Staatsangehörige der EWR-Länder (mit Ausnahme von Kroatien) und der Schweiz benötigen für die Aufnahme einer Arbeit im Vereinigten Königreich keine Arbeitserlaubnis.
Staatsangehörige von Kroatien, die im Vereinigten Königreich arbeiten möchten, müssen vor Arbeitsantritt einen „Work Permit“ (Arbeitserlaubnis) für die Aufnahme einer Arbeit als abhängig Beschäftigter beantragen. Im Allgemeinen ist ein konkretes Stellenangebot Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis.
- Falls Sie im Vereinigten Königreich aufenthaltsberechtigt sind, müssen Sie keine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder sich polizeilich melden. Auf Wunsch können Sie beim Home Office Visas and Immigration (Abteilung für Visa- und Einwanderungsfragen beim Innenministerium) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Mit dieser fünf Jahre gültigen Genehmigung wird Ihnen bescheinigt, dass Sie nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft berechtigt sind, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten. Mit der Aufenthaltsgenehmigung erwerben Sie das Recht, Aufenthaltspapiere für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzen, zu beantragen. Kommen Sie von außerhalb des EWR und leben Sie mit einem europäischen Partner oder Familienangehörigen zusammen, so können Sie auch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Beschäftigungsformen
Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren dürfen laut Gesetz leichte Arbeiten ausführen, wobei es Einschränkungen hinsichtlich der Art der Tätigkeit, der Arbeitsstunden und der Tageszeit gibt. Arbeitgeber, die Arbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen, akzeptieren meist nur Bewerber ab 18 Jahre. Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in den Vertragsbedingungen oder „Terms of Contract“ festgelegt. Eine bestimmte Vertragsform ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, doch müssen die Vertragsbedingungen den Bestimmungen des Arbeitsrechts entsprechen. Die Laufzeit eines Vertrags kann unbegrenzt oder begrenzt sein, sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte. Arbeitgeber können auch folgende Verträge verwenden: Befristete Verträge - Diese Verträge gelten für einen im Voraus festgelegten Zeitraum. Der Vertrag läuft aus, wenn eine bestimmte Aufgabe erledigt ist oder ein bestimmtes Ereignis eintritt. Null-Stunden-Verträge - Hier gibt es keine festgelegten Arbeitszeiten und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Arbeit zuzuteilen. Vielmehr wird die Arbeitsleistung nach Bedarf erbracht und nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden werden vergütet. Diese Verträge werden im Vereinigten Königreich immer häufiger abgeschlossen. Teilweise wird die mit diesen Verträgen verbundene Flexibilität geschätzt, vielfach werden sie jedoch wegen des unvorhersagbaren Arbeitsbedarfs als ungeeignet erachtet. Leiharbeitnehmer - Arbeitgeber stellen Personal oft über Arbeitsvermittlungsbüros ein. Handelt es sich um eine unbefristete oder befristete Stelle, so wird der Arbeitsvertrag in der Regel zwischen dem Arbeitnehmer und dem einstellenden Unternehmen geschlossen. Leiharbeitsverträge werden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitsvermittlungsbüro geschlossen. Arbeitet ein Leiharbeitnehmer 12 Wochen auf der gleichen Stelle für das gleiche Unternehmen, hat er Anspruch auf die gleichen grundlegenden Arbeitsbedingungen wie Arbeitnehmer, die die gleiche Tätigkeit am gleichen Arbeitsplatz ausführen.
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8127&acro=living&lang=de&parentId=7767&countryId=UK&living=
Quelle: https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8259&acro=living&lang=de&parentId=7800&countryId=UK&living=