Miesto práce: Rakúsko, Oberkärnten
Druh pracovnej zmluvy: na dobu určitú, plný úväzok
Požadované vzdelanie: Stredoškolská odborná technická príprava
Ponúkaný plat: Neuvedené
Počet miest: 1
pracovná oblasť
Kvalifikovaní robotníci v stavebníctve, baníctve a v kameňolomoch
Stavební robotníci hlavnej stavebnej výroby
Inde nazaradení
NÁPLŇ PRÁCE:
Amt der Kärntner Landesregierung, Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
In der Kärntner Landesverwaltung wird nachstehende Planstelle zur Besetzung ausgeschrieben - Straßenmeisterei Spittal/Drau: 1 Straßenfacharbeiter/in .
Bewerber/innen um diese Planstelle haben nachzuweisen: abgeschlossene Lehre in einem Beruf des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes oder eines Metallberufes oder eine diesen Lehrberufen entsprechende Berufsausbildung; Führerschein der Klassen B und C
Entlohnung: Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsgruppe p 3
Dienstort: Kremsbrücke
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese mit einem Bewerbungsbogen erfolgen, der bei den Portieren der Amtsgebäude des Amtes der Kärntner Landesregierung sowie bei der Posteinlaufstelle der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften aufliegt, bzw. im Internet: www.ktn.gv.at (Service
- Stellenausschreibungen), verfügbar ist (bitte dem Bewerbungsbogen keine Mappen, Klarsichtfolien etc. beifügen!), die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsbogen angeführt wird, die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse nach den dienstrechtlichen Bestimmungen von den Bewerber/innen erfüllt werden, die Bewerber/innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen, die Bewerber/innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen, männliche Bewerber den Präsenz- bzw. Zivildienst abgeleistet haben oder eine Untauglichkeitsbescheinigung nachweisen können und diese bis spätestens 7. September 2015 beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 (Kompetenzzentrum Landesamtsdirektion), 9021 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1, einlangen.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Landesgleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1994, i.d.g.F., hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Bewerber/innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber/innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen: 1.) Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die fünf bestgereihten Bewerber/innen zu einem 2.) Interview eingeladen. Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 20.08.2015
Für die Kärntner Landesregierung:
Dieter Safron
Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.
Pracovný čas:
- Bez zadania pracovného času
Požiadavky
source: https://www.ec.europa.eu/eures
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